Gebühren

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Wir werden als Freier Träger von der Landeshauptstadt München über die neue Münchner Kitaförderung (MKF) gefördert. Die monatliche Besuchsgebühr richtet sich nach der Tabelle der LH München für freie Träger. 

Ermäßigungstatbestände

  • Wenn Sie einen besonderen wirtschaftlichen Bedarf nachweisen, kann Ihr Beitrag für den Besuch der Kinderkrippe über die Wirtschaftliche Jugendhilfe in Ihrem Sozialbürgerhaus erstattet werden. Hierzu der Link: https://stadt.muenchen.de/service/info/servicestelle-kita-beitraege/10390719/
  • Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie auch das Bayerische Krippengeld über das Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragen. Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst.
  • Für Verpflegung erheben wir monatlich 140,- Euro. Wenn Sie aktuell Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können Sie die vollständige Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehungsweise der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen.